Die Regionalversammlung hat am 25.10.2023 den Planentwurf (Vorranggebiete Windkraft) beschlossen. Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben jetzt Gelegenheit, die vorgesehenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu prüfen und dazu Stellungnahmen abzugeben.
Die Gemeinde Oppenweiler wurde dabei mit 2 Gebieten bedacht. Damit sich die Bevölkerung schon einmal darauf vorbereiten kann, wo sich die mindestens 261 m hohen Windräder befinden könnten, wenn der Blick zum Fenster hinausgeht, zählen wir hier schon einmal die möglichen Flächen auf:
- RM-07 entlang der Hochstraße von Altersberg bis Wilhelmsheim.
- RM-12 östlich von Oppenweiler; vom Köpfle bis Springstein und von Einsiedel bis Tiefental
Die RM(Rems-Murr)-Kennzeichnungen kann man auf der originalen Kartendarstellung (Raumnutzungskarte) erkennen oder hier bei uns die betreffende Karte 3, ebenso sind diese Gebiete in der Sitzungsvorlage S. 25 und in den Steckbriefen enthalten.
Auf dem östlich gelegenen Vorranggebiet könnten mindestens genau so viele Windräder gebaut werden, wie auf dem Gebiet der Hochstraße. Dort sind 8 Anlagen geplant. Zählt man zusammen, so wären 16 Windräder in der unmittelbaren Umgebung von Oppenweiler möglich. Diesen Plänen müssen wir uns durch massive Einsprüche entgegenstellen, die dem Regionalverband Stuttgart zugestellt werden.
Für die betroffenen Gemeinden in unmittelbarer Umgebung und dem Einzugsgebiet der BI Walderhalt haben wir separate Blog-Artikel verfasst mit mehr Details und den spezifischen Karten.
Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
Wie auf der Webseite der Stuttgarter Regionalversammlung unter dem Menüpunkt "Bereiche & Aufgaben > Regionalplanung > Wind" zu lesen ist, gibt es nach der Festlegung der Flächen für Windkraftanlagen nun die Beteiligung der Öffentlichkeit in folgender Form gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bzw. Raumordnungsgesetz (ROG):
- Auslegung der Unterlagen auf dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis Waiblingen,
3. OG, Zi. 306, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen
Mo.- Fr. 8:30-12:00 Uhr, Do. 13:30-18:00 Uhr
Zitat: "Alle Unterlagen liegen in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum 15.12.2023 beim Verband Region Stuttgart, der Landeshauptstadt Stuttgart und den Landratsämtern der Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis öffentlich aus. Die genauen Angaben können Sie dem Bekanntmachungstext entnehmen."
Ebenfalls gibt es die
- Einsicht der Unterlagen im Internet unter https://www.region-stuttgart.org/wind/
Stellungnahmen zum Planentwurf (Einwendungen)
Es kann nun jede Bürgerin und jeder Bürger hierzu eine Stellungnahme abgeben, die seine persönliche Betroffenheit oder seine sachlichen Einwendungen zum Ausdruck bringen. Hintergrund ist auch der, dass spätere Schadensersatzansprüche eventuell nicht geltend gemacht werden könnten, wenn man keinen Hinweis zum Zeitpunkt der Offenlegung gegeben hat.
Die Stellungnahmen sind bis zum 2. Februar 2024 möglich.
Innerhalb dieses Zeitraums stehen zur Abgabe von Stellungnahmen folgende Wege zur Verfügung:
- über die Beteiligungsplattform (recht komplex und enthält umfangreiche Daten, erfordert eine Anmeldung und wird die meisten eher verwirren)
- per E-Mail an windenergie@region-stuttgart.org
- per Post (Einwurfeinschreiben) an
Verband Region Stuttgart Kronenstraße 25 70174 Stuttgart |
Themenbereiche, die zu einer Stellungnahme herangezogen werden können, sind beispielsweise folgende:
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Wasserschutzzonen, Ökologischer Nutzen des Waldes als Wasserspeicher, Erholungsraum des Waldes, nachteilige Wirkung für den Tourismus, Lärmbelästigung durch Nähe zur Wohnbebauung, Umzingelung von Ortschaften, Verlust von Immobilienwerten, Fledermausschutz, Greifvogelschutz, FFH(Flora, Fauna, Habitat) Gebiete, Eingriffe in den Wald durch Stromleitungsbau, Naturschutz.
Eine Seite im Internet hat weitere Themen, wie Brandgefahr, Unfallgefahr, giftige Substanzen (Öl, SF6) und mehr aufgelistet. https://www.hoher-odenwald.de/...
Beispiele für Stellungnahmen/Einwendungen
Wir haben ein paar schon geschriebene Stellungnahmen für Euch zusammengestellt, was auch einen niedrigschwelligen Zugang ohne Paragrafen- und Verwaltungsdschungel zu diesem Thema ermöglichen soll.
Infotermine der Regionalplanung
Des weiteren wird es zusätzlich Infotermine der Regionalplanung geben, die regional schon feststehen. Wie genau die Beteiligungsmöglichkeiten funktionieren, wird in Infoterminen vor Ort erklärt. Beginn ist jeweils um 19 Uhr.
In Backnang wird das der folgende sein:
11. Dezember: Backnang, Bürgerhaus, Bahnhofstraße 7, 19:00 Uhr