Nach der 2. Offenlage des geänderten Regionalplanes vom "Verband Region Stuttgart", gibt es die Möglichkeit zur Einreichung von Einsprüchen. Man kann sich nun erneut gegen Windvorranggebiete aussprechen, die gegenüber der 1. Version verändert wurden.
Alle Unterlagen sind online unter www.region-stuttgart.org abrufbar
(www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/)
Die Abgabe der Stellungnahmen kann bis zum 01.08.2025 erfolgen per:
- Beteiligungsplattform oder
- E-Mail an: windenergie@region-stuttgart.org
Bei Fragen an die Regionalplanung ebenfalls einfach per Mail an: windenergie@region-stuttgart.org
Auf der Beteiligungsplattform (Webseite) der Regionalplanung unter dem Schaltknopf "Hier gehts zur Beteiligungsplattform" wird man fündig. Dort kann man sich die pdf-Dokumente runterladen/anschauen und auch die Stellungnahme online abgeben.
- online > Zum Beteiligungsverfahren > Stellungnahme formulieren (vorherige Registrierung nötig, zur Bestätigung der Registrierung erhält man dann eine mail, wo ein Bestätigungslink enthalten ist, den man aktiv aufrufen muss)
Unser unmittelbar betroffenes Gebiet RM-07 Aspach-Oppenweiler wurde von 371,82 ha auf 436,17 ha vergrößert. Die offizielle Begründung: (Veränderungsgrund im Vgl. zur 1. Offenlage: Siedlungsabstand; WSG II; Arrondierung
= geringfügige Vergrößerung)
Wir geben hier ein paar Anregungen für den Inhalt Eurer Einsprüche/Stellungnahmen:
Beginnende Formulierungen könnten zum Beispiel sein:
Ich spreche mich gegen das Vorranggebiet RM-07 aus, da ...
Das Vorranggebiet.... ist ungeeignet, weil ...
Ich lehne das Vorrangebiet RM-07 ab, weil ...
Wenn Sie eine ausführlichere Antwort erstellen möchten, hier weitere Argumente gegen die
Teilfortschreibung (die Aufzählung ist nicht vollständig):
- Gesundheitliche Schäden und Lärmbelastung der Anwohner
- Rodung großer Waldflächen
- Nachhaltige Zerstörung eines intakten Ökosystems
- Belastung von Anwohnern durch Infraschall (gesundheitsgefährdender niederfrequenter Lärm) und hörbaren Schall
- Gefährdung von Spaziergängern durch Eiswurf im Winter
- Gefährdung geschützter Tierarten
- Wertverlust der Immobilien
- Das Gebiet erfüllt nicht überall die geforderten Mindestvoraussetzungen für die erforderliche Windleistungsdichte.
Im Gebietssteckbrief ist ein Windangebot zwischen 190 - 310 W/m² vermerkt. Der Mindestwert von 215 W/m2 wird also nicht überall und schon gar nicht ständig erreicht. Die Fläche ist somit nach der Definition des Verbandes nicht für Windenergie geeignet. - Vergeudung von Steuergeldern (Subventionen trotz Unwirtschaftlichkeit)
- Bedrängende Galeriewirkung durch mehrere Windräder
- Zerstörung des Landschaftsbildes
- Schlagschatten / Blinkeffekte durch drehende Rotoren
- Nächtliche Belästigung durch sehr viele Blink- / Blitzlichter an den Windrädern
- Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiete wichtig Mensch/Tiere/Umwelt/Klima
- Erhöhte Brandgefahr im Wald auch durch Blitzschlag / Brand Generatorengehäuse
- Industriegebiet im Wald, Feuerschutz bzw. Brandbekämpfung, wie!?
- Geologische Probleme
- Probleme von Industrieanlagen in oder in der Nähe von Wasserschutzgebieten (Wasserversorgung hat Vorrang vor allen anderen Nutzungsarten, Rechtsgutachten, BVerfGE 58, 300, 342 (Naßauskiesung))
- Abrieb PFAS, GFK, CFK verunreinigt (vergiftet) Böden und Grundwasser
Euer Schreiben muss keinen bestimmten Stil erfüllen. Ihr könnt frei schreiben.